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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BOOS IMMOBILIEN GmbH

§ 1 Weitergabeverbot

(1) Sämtliche Informationen des Maklers, der Firma BOOS IMMOBILIEN GmbH, Römerallee 2, 53909 Zülpich, (im Folgenden: Auftragnehmer), z.B. Objektnachweise, Exposé des Auftragnehmers, Fotos etc., sind ausschließlich für den Kunden (im Folgenden Auftraggeber) bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, diese Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben.

(2) Verstößt ein Auftragnehmer gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so haftet der Auftragnehmer auf Schadenersatz in Höhe der Provision zzgl. Mehrwertsteuer.

§ 2 Doppeltätigkeit

Im Falle eines zu vermittelnden Kaufvertrages ist der Auftragnehmer berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 3 Eigentümerangaben

(1) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Informationen vom Eigentümer oder einem beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Auftragnehmer, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung, wenn er Informationen nur weitergibt.

(2) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer mit Unterzeichnung des Maklervertrages die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten, sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§ 4 Rückfrageklausel

Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Der Auftragnehmer kann dann prüfen, ob der Hauptvertrag infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist. Ferner erteilt der Auftraggeber auch nach Abschluss des Hauptvertrages dem Auftragnehmer für die Dauer von 12 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.

§ 5 Aufwendungsersatz

  1. (1)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die in Erfüllung des Auftrages entstandenen nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Inserate, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten.

  2. (2)  Dem Auftragnehmer steht ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 10% der vorgesehenen

Gesamtprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu, wenn der Auftraggeber trotz vorangegangener Unterlassungsaufforderung weiterhin so schwerwiegend gegen den Vertrag verstößt, dass dem Auftragnehmer objektiv die Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann.

§ 6 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Auftragnehmers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Auftragnehmers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 7 Gerichtsstand

Sind Auftragnehmer und Auftraggeber Unternehmer, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz des Auftragnehmers vereinbart.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen oder der Bestimmungen aus dem Maklervertrag ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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